Beratung und Erstellung von Konzepten und Maßnahmenpaketen

Medienproduktionen und Veranstaltungen unter Auflagen der jeweiligen Landesverordnungen zur Corona-Pandemie

Alle Infektionsschutzmaßnahmen, die im Betrieb, oder bei einer Veranstaltung getroffen und umgesetzt werden, müssen gut aufeinander abgestimmt sein, um das Infektionsrisiko bestmöglich zu minimieren.

Hierbei gilt es die Vorgaben, die sich aus den unterschiedlichen Arbeitsschutzstandards ergeben, mit den Vorgaben der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung in Einklang zu bringen.

Wir übernehmen für Sie:

Erstellung einer spezifischen Lagebewertung

  • Abgleich mit den Vorgaben aus der jeweils, am Standort Ihrer Produktion gültigen SARS-CoV-2-Infekionsschutzverordnung
  • Abgleich mit den Vorgaben aus den jeweils gültigen Arbeitsschutzstandards

Ganz egal, ob es um die Erstellung eines Hygienekonzeptes, die Erarbeitung einer wirkungsvollen Teststrategie oder nur um die Überprüfung der von Ihnen bereits getroffenen Maßnahmen geht, unser Team berät sie gerne.

Erarbeitung einer auf Ihre Anforderungen zugeschnittenen Gefährdungsbeurteilung, der spezifischen Lagebewertung und den aktuell gültigen Vorgaben

Zusammenstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Minimierung des Infektionsrisikos auf Grundlage der Ergebnisse aus der Gefährdungsbeurteilung den Vorgaben des RKI.

Neben der konzeptionellen Beratung liegt unser besonderes Augenmerk zusätzlich auf der Dokumentation der Umsetzung, der getroffenen Maßnahmen. Nur so ist im Schadensfall eine maximale Absicherung gegen mögliche Regressansprüche möglich.

  • Erstellung Maßnahmenbezogener Checklisten
  • Unterweisungen im Bereich des Infektionsschutzes
  • Beratung bei der korrekten Dokumentation getroffener Maßnahmen

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